FAQ-
Honorar und Kostenerstattung
Werden die Kosten für eine Behandlung von meiner privaten Krankenversicherung oder
Beihilfe übernommen?
Ja, in der Regel werden die Kosten vollständig oder anteilig erstattet. Als Privatpatient erhalten Sie am Ende der Therapie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.
Wichtig zu wissen: Die Behandlung in unserer Praxis erfolgt auf der Basis eines Privatvertrags zwischen Ihnen und uns. Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Versicherung bleiben Sie selbst unser Vertragspartner und sind zur Zahlung des Honorars verpflichtet. Wir empfehlen, die voraussichtlichen Kosten vor Beginn der Therapie mit Ihrer Versicherung abzustimmen, um maximale Planungssicherheit zu haben.
Wie setzt sich mein Honorar zusammen und was kostet eine Behandlung als Selbstzahler?
Unsere Honorare orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Therapeuten (GebüTh), das marktübliche Preise für physiotherapeutische Leistungen abbildet.
Der Preis pro Behandlung wird durch ein Grundhonorar und einen Steigerungsfaktor bestimmt. Dieser Faktor berücksichtigt den Aufwand, die Komplexität und den Schwierigkeitsgrad Ihrer Behandlung. In der Regel liegt der Faktor bei 1,8. Bei besonders aufwendigen Behandlungen kann er bis zum Höchstwert von 2,3 steigen. Wir informieren Sie selbstverständlich im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten, damit Sie Ihre Ausgaben planen können.
Übernehmen auch gesetzliche Krankenkassen die Kosten?
In der Regel werden die Kosten für eine Behandlung durch einen sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Daher ist unser Angebot primär für Privatpatienten und Selbstzahler gedacht.
Kann ich auch ohne ärztliche Überweisung zu Ihnen kommen?
Ja. Dank unserer Qualifikation als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie sind wir berechtigt, Sie direkt zu behandeln. Sie benötigen keine ärztliche Verordnung, was Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Therapiebeginn ermöglicht. Wir führen in der ersten Sitzung einen ausführlichen Befund durch, um die bestmögliche Behandlung sicherzustellen.
Wie läuft die Abrechnung ab und was muss ich für die Kostenerstattung tun?
Sie erhalten von uns eine detaillierte Honorarrechnung. Den Rechnungsbetrag begleichen Sie direkt bei uns. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Wie kann ich die Kosten
vorab einschätzen?
Wir möchten Ihnen volle Planungssicherheit bieten. Gerne informieren wir Sie vor Beginn der Therapie über die genauen Kosten, sodass Sie diese mit Ihrer Versicherung abklären oder als Selbstzahler fest einplanen können.